Das Aus für Leuchtstoffröhren – Was muss ich tun?

Im Herbst dieses Jahres wird die Ära der klassischen T8- und T5-Leuchtstoffröhren ein jähes Ende finden, da die Übergangsregelung aufgrund der EU-Quecksilberverordnung ausläuft. Das vollständige Verbot dieser Leuchtmittel wird im August 2023 in Kraft treten. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären auf, warum sich der Abschied von diesen langjährigen Begleitern nicht nur auf die Energienutzung, sondern auch auf die Umwelt und die Gesundheit auswirkt.

Schluss mit alten Begleitern — Leuchtstoffröhren sagen Adieu

Die Tage der altbekannten T8- und T5-Leuchtstoffröhren sind gezählt. Diese langjährigen Begleiter in Büros und Lagerhallen haben nicht nur durch ihren günstigen Preis, ihre lange Lebensdauer und angenehmes Licht überzeugt, sondern werden nun durch die EU-Quecksilberverordnung auf eine neue Bühne gerückt.

Schätzungen zufolge haben noch mindestens 80 Prozent der Unternehmen Leuchtstoffröhren in Verwendung. Doch warum sollten wir uns von ihnen verabschieden?


Warum das Verbot?

Energieeffizienz im Fokus: Die herkömmlichen Leuchtstoffröhren sind im Vergleich zu modernen LED-Technologien wenig energieeffizient. Durch den Austausch lassen sich bis zu 80 Prozent Energie einsparen, ein enormer Beitrag zum Umweltschutz und zur Kosteneffizienz.

Quecksilbergehalt als Umweltaspekt: Das enthaltene Quecksilber in den T8- und T5-Leuchtstoffröhren ist nicht nur für die Umwelt bedenklich, sondern auch gesundheitsschädlich. Die EU-Quecksilberverordnung strebt an, den Einsatz dieses giftigen Schwermetalls zu minimieren und somit einen nachhaltigen Wandel herbeizuführen.

 

EU im Kampf gegen Schadstoffe und ineffiziente Leuchtmittel

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verstärkte Bemühungen unternommen, den Einsatz von Quecksilber und quecksilberhaltigen Produkten schrittweise zu reduzieren. Die EU-Quecksilberverordnung, seit Anfang 2018 in Kraft, verbietet die Herstellung und den Verkauf quecksilberhaltiger Produkte.

Neben den Leuchtstoffröhren betreffen diese Bemühungen auch Produkte wie Thermometer, Batterien und elektrische Schalter. Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät dürfen seit September 2021 nicht mehr verkauft werden, und für T8- und T5-Leuchtstoffröhren wurde eine Übergangsregelung bis September 2023 geschaffen.


Schattenseiten der alten Leuchtstoffröhre

Die klassischen T8- und T5-Leuchtstoffröhren, trotz ihrer langen Lebensdauer und weichem Licht, bergen Gesundheitsrisiken und sind in Bezug auf den Energieverbrauch ineffizient. Quecksilber, das für den Beleuchtungsprozess benötigt wird, verdampft bei Raumtemperatur und kann bei unsachgemäßem Austausch freigesetzt werden. Dies birgt Gesundheitsrisiken wie Schäden an der Lunge und dem Nervensystem.

Trotz ihres vergleichsweise geringen Quecksilbergehalts von 1,5 bis 4 Milligramm müssen Leuchtstofflampen als Sondermüll entsorgt werden. Die Europäische Union setzt hier klare Grenzwerte und schreibt eine umweltgerechte Entsorgung vor.


Die Ökodesign-Richtlinie

Die Ökodesign-Richtlinie, die sich mit umweltgerechter Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten befasst, rückt den Energieverbrauch der Leuchtstoffröhren ins Rampenlicht. Eine herkömmliche 1,50 Meter lange Leuchtstoffröhre benötigt 65 W/h, während eine LED-Röhre für die gleiche Helligkeit nur 20 W/h benötigt. Hierdurch lassen sich im Schnitt etwa 600 g CO2 pro Kilowattstunde einsparen.

Neben der beeindruckenden Energieeffizienz punktet die LED-Technologie mit einer erheblich längeren Lebensdauer. Während eine herkömmliche Leuchtstoffröhre etwa 20.000 Stunden leuchtet, kann eine LED-Röhre bis zu 100.000 Stunden beleuchten.


Zeit für Umrüstung und Einsparungen

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Lichtanlagen umzurüsten, da das Verbot von T8- und T5-Leuchtstoffröhren im August 2023 in Kraft tritt. Bereits installierte Lampen dürfen vorerst weiter genutzt werden, ebenso wie Restbestände in den Lagern. Doch Experten raten dazu, sich bereits jetzt intensiv mit alternativen Beleuchtungsoptionen zu beschäftigen.

Der Markt für LED-Leuchtmittel wird voraussichtlich wachsen, was zu Preisanstiegen führen könnte. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten, zinsgünstige Kredite und Finanzierungsinstrumente zu informieren, um die Umrüstung auf LED so reibungslos wie möglich zu gestalten. Im Idealfall ist dann nicht einmal Eigenkapital erforderlich.


Fazit: Eine neue Ära der Beleuchtung bricht an

Mit dem Verbot von T8- und T5-Leuchtstoffröhren steht eine Ära der Beleuchtung bevor, die nicht nur energieeffizienter ist, sondern auch umweltfreundlicher und nachhaltiger. Der Fokus liegt auf innovativen Technologien wie LED, die nicht nur den Energieverbrauch reduzieren, sondern auch die Gesundheit und Umwelt schützen.

Teilen

Weitere Inhalte

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner